Deutscher Modellfliegerverband

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DMFV steht als Abkürzung für den Deutschen Modellfliegerverband e.V.

Diesem Sportverband gehören die meisten deutschen Modellflugclubs an.

Gem. § 4a der BeauftrV ist der DMFV gleichberechtigt mit dem DAeC mit der Wahrnehmung der folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Flugmodelle gem. § 1 Abs. 1 Nr. 8 LuftVZO betraut:

  1. Erteilung der Musterzulassung von Flugmodellen mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 Kilogramm und bis zu 150 Kilogramm
  2. Erteilung der Erlaubnisse für Steuerer dieser Flugmodelle
  3. Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung für Steuerer dieser Flugmodelle
  4. Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung.

Ein weiteres wichtiges Merkmal des DMFV ist seine Funktion als Versicherungsträger im Modellsport.

Weblinks

DMFV (Homepage)

Hinweis

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