Diskussion:Flugmodell
Unter Rechtliches steht als Gewichtsobergrenze 25 kg, bin mir nicht sicher, aber ist die Gewichtsobergrenze nicht 20 kg?
- Hast Du eine Quelle zu Deiner Annahme? --Uli 22:21, 14. Jan 2006 (CET)
Lustig, ja habe ich. Es ist der §1 der LuftVZO (Luftverkehrszulassungs-Ordnung), dort hat es immer gestanden: "Flugmodelle mit mehr als 20 kg Höchstgewicht". Ich habe gerade nochmal nachgeschaut, und jetzt steht dort "Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 kg (unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden)".
Jetzt interessiert mich nur noch, wann das geändert wurde. Erster Hinweis: seit dem 1.8.2002 gibt es eine neue Halterhaftpflicht für Flugmodelle, erhöht von 20 auf 25 kg.
Und dann habe ich noch folgendes gefunden: "Eilmeldung vom 14. Mai 2001
Laut Pressestelle des Bundesrates hat am Freitag, 11.05.2001, die Länderkammer unter dem Tagesordnungspunkt 60 einer Novellierung der LuftVZO zugestimmt. (...) Zugestimmt hat der Bundesrat dem Vorschlag des BMVBW, die Massegrenze für zulassungspflichtige Flugmodelle auf 25 kg anzuheben. Dieser Antrag war auch vom DAeC gestellt worden.
Für Flugmodelle über 25 kg bis 150 kg entfällt demnächst die Verkehrszulassung, wenn die Verkehrssicherheit nach der LuftGerPV bestätigt wird. Diese Bestätigung auszustellen wird in Kürze dem DAeC übertragen werden. So sieht es der Entwurf der Beauftragungsverordnung vor, die zum 01.07.2001 in Kraft gesetzt werden soll. (...) Deutscher Aero Club e.V."