Flugzeug
Der Begriff Flugzeug hat eine technische und in Deutschland zusätzlich eine davon abweichende luftrechtliche Bedeutung.
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Flugzeug als technischer Begriff
Ein Flugzeug ist ein Luftfahrzeug, das schwerer als Luft ist und das aerodynamisch fliegt.
Im Gegensatz zu den Luftfahrzeugen wie Ballonen oder Luftschiffen, die den statischen Auftrieb nutzen, entsteht der Auftrieb bei Flugzeugen entweder erst beim Umströmen des Tragorgans (dynamischer Auftrieb) oder durch Rückstoß. Starrflügelflugzeuge besitzen als Tragorgane Tragflächen im weitesten Sinn, Drehflügelflugzeuge besitzen als Tragorgan einen oder mehrere Rotoren und Schwingenflugzeuge besitzen als Tragorgane Schwingen. Bei Senkrechtstartern beruht der Auftrieb in der Schwebe- und Übergangs- oder Transitionsphase auf dem Reaktivantrieb (Rückstoß).
Flugzeug als luftrechtlicher Begriff in Deutschland
Flugzeuge sind in Deutschland eine eigene Luftfahrzeugklasse, unter die gegenüber der allgemeinen technischen Definition letztlich nur diejenigen Flugzeuge fallen, die nicht zu einer anderen Luftfahrzeugklassen gehören, also diejenigen Starrflügelflugzeuge, die nicht Segelflugzeuge, Motorsegler oder Flugmodelle sind und auch nicht als Gleitflugzeuge oder Ultraleichtflieger zur Klasse der Luftsportgeräte gehören.
Aufbau
Ein Flugzeug besteht grundsätzlich aus dem Flugwerk, dem Triebwerk und der Betriebsausrüstung.
Weblinks
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