Länderbahn

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Als Länderbahn werden die Staatseisenbahnen der ehemaligen deutschen Länder innerhalb des Deutschen (Kaiser-)Reiches bezeichnet, die vor Gründung der Deutschen Reichsbahn bestanden.

Inhaltsverzeichnis

Übersicht

Auf Grund der weitgehenden staatlichen Eigenständigkeit der deutschen Länder innerhalb des Deutschen (Kaiser-)Reiches, hatte fast jedes Land seine eigene Staatsbahn:

Dazu kamen meist noch verschiedene nominell private Eisenbahngesellschaften, die entweder unter starker staatlicher Kontrolle standen oder sogar komplett von der jeweilig zuständigen Staatsbahn übernommen wurden, z. B.:

Ende der Länderbahnen

Als Folge der Gründung der Weimarer Republik und auf Grund ihrer Verfassung von 1919 wurde am 1. April 1920 der Staatsvertrag zur Gründung der Deutschen Reichseisenbahnen (RGBl. 1920 I, S. 773) in Kraft gesetzt.

Damit wurden die verschiedenen vormaligen deutschen Länderbahnen der Verwaltung des neuen demokratischen und republikanischen Deutschen Reichs mit der Hauptstadt Berlin unterstellt.

Lediglich die Bayerische Staatbahn behielt in Form der Gruppenverwaltung Bayern noch eine Zeit lang eine gewisse Eigenständigkeit.

Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen

Die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen haben unter den Länderbahnen einen gewissen Sonderstatus, da sie keiner Landeshoheit unterstanden, sondern direkt dem Deutschen (Kaiser-)Reich gehörten.

Da Elsaß-Lothringen nach dem Ersten Weltkrieg wieder einmal zu Frankreich kam, ist sie nicht in der Deutschen Reichsbahn aufgegangen, sondern wurde zur Administration des chemins de fer d’Alsace et de Lorraine (AL).

Weblinks

Modelle

Die Modelle der Länderbahnen sind (soweit vorhanden) in den oben gelisteten Artikeln sowie in folgenden Listen zu finden:


Fahrzeugpark der Länderbahnen (Epoche I)

Dampflokomotiven Elektrolokomotiven Triebfahrzeuge Bahndienstfahrzeuge Reisezugwagen Güterwagen

Eisenbahn-Epochen in Deutschland gemäß der NEM-Norm 800